DER AMAG NACHHALTIG­KEITSBERICHT

Was ESG bedeutet und über welche Themen berichtet wird

Wie viel Energie verbraucht die AMAG eigentlich jährlich? Welchen Beitrag leistet die AMAG zur Erreichung der Klimaneutralität?  Was ist unter einem nachhaltigen Beschaffungsmanagement zu verstehen und wie setzt es die AMAG um? Inwiefern engagiert sich die AMAG in sozialen Belangen?

Fragen, die in der letzten Dekade von unterschiedlichsten Stakeholdern immer häufiger gestellt wurden und die Wahrnehmung von Unternehmen, die zuvor häufig nur an finanziellen Größen gemessen wurden, massiv verändert haben. Neben Kennzahlen wie Umsatz, EBITDA, Cashflow oder ROCE ist das Interesse an sogenannten „nichtfinanziellen“ Themen wie etwa CO2-Emissionen, sozialem Engagement oder Korruptionsbekämpfung, um nur wenige exemplarisch zu nennen, deutlich gestiegen. 2016 wurde dieses Stakeholder-Interesse durch die EU-Richtlinie zu einer „nichtfinanziellen Berichterstattung“ in eine gesetzliche Form gegossen. Mit dem österreichischen Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz (NaDiVeG) wurde die EU-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Vom NaDiVeG betroffen sind seither Unternehmen von öffentlichem Interesse, die zugleich große Kapitalgesellschaften iSd UGB sind und mehr als 500 Mitarbeitende beschäftigen. Somit ist die nichtfinanzielle Erklärung - kurz: nfE oder häufig auch als Nachhaltigkeitsbericht bezeichnet - seit 2017 Teil des jährlichen Lageberichts der AMAG und legt Informationen über wesentliche Themen aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung offen. Das Akronym ESG (= engl., Environment, Social, Governance) bildet also grob den inhaltlichen Rahmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung.

EU-Taxonomie und ESRS - die (neuen) Standards der Berichterstattung

Detaillierte Anforderungen, die von der AMAG in der Erstellung der nichtfinanziellen Erklärung verpflichtend berücksichtigt und umgesetzt werden müssen, sind in mehreren Gesetzen und Standards definiert. Neben dem NaDiVeG hat die AMAG seit 2022 gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung Informationen zu nachhaltigen Wirtschaftstätigkeiten zu veröffentlichen. Sie sollen Auskunft darüber geben, wie ökologisch nachhaltig - vor allem auch hinsichtlich Investitionen - ein Unternehmen ausgerichtet ist.Seit Jänner 2023 ist eine neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in Kraft getreten - die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Durch sie ändert sich die Berichterstattung tiefgreifend: Die Struktur ist vorgegeben, die Berichtspflichten sind vereinheitlicht sowie erheblich ausgeweitet und die Lesbarkeit des Berichts muss durch ein standardisiertes Format künftig sowohl für Mensch als auch Maschine gleichermaßen gegeben sein. Was genau die Angaben u. a. zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, zur Achtung der Menschenrechte oder zur Korruptionsbekämpfung zu beinhalten haben, ist nicht in der CSRD selbst, sondern im über 200 Seiten starken Anhang geregelt - in den sogenannten European Sustainability Reporting Standards, kurz: ESRS.Die Standards sind von der AMAG bereits im kommenden Nachhaltigkeitsbericht 2024 umzusetzen. Derartige Neuerungen oder Ergänzungen bestehenden Rechts stellen für Unternehmen eine große Herausforderung dar. Wenngleich die AMAG hier seit Jahren bereits gut aufgestellt ist, nimmt die Umsetzung der aktuellen Standards erhebliche zeitliche und personelle Ressourcen in Anspruch.

Die Wesentlichkeitsanalyse - der Grundstein für den Bericht

Die nichtfinanzielle Erklärung wird, integriert im Lagebericht, jährlich im Februar veröffentlicht. Der Publizierung geht eine intensive Zeit von etwa fünf Monaten voraus, in der Berichtsthemen eruiert, Kennzahlen erhoben, Ziele festgelegt und Prozesse sowie Maßnahmen evaluiert und adaptiert werden. Die Nachhaltigkeitsabteilung der AMAG, die im Fachbereich Managementsysteme angesiedelt ist, koordiniert als zentrale Schnittstelle die einzelnen Schritte und sammelt relevante Informationen aus den verschiedenen Abteilungen, die schließlich die Grundlage für das Herzstück der Berichterstattung bilden: die Wesentlichkeitsanalyse.

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Abbildung 1: Mag.a Wesentlichkeitsanalyse in vier Schritten

Im Rahmen dieser Analyse, die sich grob in vier Schritte gliedert (siehe Abbildung 1), wird eruiert, welche Themen für die AMAG - und damit für die Berichterstattung - wesentlich sind. Berücksichtigt werden dabei all jene Nachhaltigkeitsaspekte, die entweder bedeutende ökonomische, ökologische oder soziale Auswirkungen der AMAG auf das Umfeld widerspiegeln (Inside-out-Betrachtung) oder von außen auf die Geschäftstätigkeit der AMAG in Form von Risiken und Chancen einwirken (Outside-in-Perspektive). Im ersten Schritt werden die eigenen Aktivitäten und Geschäftsbeziehungen betrachtet sowie neue gesetzliche Vorgaben und Branchenstandards berücksichtigt. Weiters werden die Inter­essengruppen (engl. Stakeholder) der AMAG identifiziert bzw. aktualisiert und zu möglichen relevanten Nachhaltigkeitsaspekten befragt. Aus diesem ersten Schritt resultiert eine Longlist an Themen, die den drei Bereichen E, S und G zugeordnet werden. Diese Themen werden in einem zweiten Schritt detailliert in möglichen Auswirkungen (engl. impacts) durch die AMAG sowie Risiken und Chancen (risks and opportunities) für die AMAG aufgeschlüsselt. Sofern für ein Thema keine IRO (impacts, risks, opportunities) feststellbar sind, entfällt ein solches Thema bereits in diesem Schritt für die finale Berichterstattung. Für jene Themen, die IRO aufweisen, erfolgt im dritten Schritt eine qualitative und quantitative Bewertung, im Rahmen derer die Wesentlichkeit der einzelnen IRO eingestuft wird. Die Bewertung wird durch die Nachhaltigkeitsabteilung in Abstimmung mit Expert:innen aus den Fachabteilungen getroffen und hat eine Vorauswahl (Shortlist) an Themen zum Ergebnis. Bei der jährlichen Tagung des Nachhaltigkeitsgremiums im Herbst wird der Vorstand, der die Gesamtverantwortung über die Nachhaltigkeitsziele und -berichterstattung innehat, neben der allgemeinen Nachhaltigkeitsleistung auch über die Shortlist der Themen informiert. Dem Gremium gehören, neben dem Vorstand, die Geschäftsführer:innen der Gesellschaften sowie Bereichsleiter:innen an. Basierend auf der Shortlist an Themen sowie auf dem Austausch im Nachhaltigkeitsgremium wird das Nachhaltigkeitsprogramm inklusive Zielen für die Folgejahre festgelegt und vom Vorstand beschlossen. Dem vierten und letzten Schritt der Wesentlichkeitsanalyse, also der Offenlegung der Themen, steht nichts mehr im Weg. Für die Nachhaltigkeitsabteilung ist Schritt vier der Startschuss für die textliche Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts.

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Abbildung 2: Auswahl wesentlicher Themen, welche die AMAG in der nichtfinanziellen Erklärung berichtet.

Die Berichtsthemen

Im Nachhaltigkeitsbericht werden Strategien, Maßnahmen, Kennzahlen sowie Ziele zu den wesentlichen Themen transparent dargelegt. Eine Auswahl der für die AMAG wesentlichen Nachhaltigkeitsaspekte findet sich in Abbildung 2.

Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts

Eine Erstversion des Nachhaltigkeitsberichts liegt spätestens Anfang Dezember vor, da bereits vor Jahresende eine erste Vorprüfung durch externe Wirtschaftsprüfer:innen stattfindet. Da zum Zeitpunkt der Vorprüfung noch keine Ganzjahresdaten vorliegen, erheben die Fachabteilungen die Kennzahlen bereits für die ersten drei Quartale des Berichtsjahres inkl. Vergleichsdaten des Vorjahres. Im Rahmen der Prüfung müssen sowohl für den textlichen Inhalt als auch für die Kennzahlen des Nachhaltigkeitsberichts Nachweise erbracht werden. Die Fachabteilungen werden aufgefordert, die Methodik ihrer Kennzahlenerhebung darzulegen und getroffene Maßnahmen zur Zielerreichung zu erläutern. Neben der Nachhaltigkeitsabteilung, die alle berichtsrelevanten Aktivitäten bündelt, nimmt hier auch das Konzerncontrolling eine wesentliche Rolle ein. Im Jänner wird der Nachhaltigkeitsbericht in der Hauptprüfung schließlich ein weiteres Mal auf Basis der Gesamtjahresdaten final geprüft.

Wo ist der Nachhaltigkeitsbericht zu finden?

Der Nachhaltigkeitsbericht ist auf der Website der AMAG im Bereich Investor Relations, Publikationen unter dem jeweiligen Geschäftsjahr zu finden.

Für wen ist der Nachhaltigkeitsbericht von Interesse?

Die eingangs angeführten Fragen werden von verschiedensten Interessengruppen gestellt. Zu den Stakeholdern der AMAG zählen grundsätzlich jene Personen oder Gruppen, die im Zusammenhang mit der (in)direkten Geschäftstätigkeit berechtigte wirtschaftliche, ökologische, soziale bzw. gesellschaftliche Anliegen und Ansprüche gegenüber der AMAG haben. Konkret hat die AMAG sechs Gruppen definiert, deren Perspektiven und Anliegen für das Unternehmen von gewichtiger Relevanz sind:

  • Aktionäre & Investoren
  • Geschäftspartner
  • Interne Stakeholder
  • Öffentlichkeit
  • Sozialpartner & staatliche Organe
  • ESG-Trendsetter

Die Fragen, Anliegen und Perspektiven der Stakeholder werden schon in den Prozess der Wesentlichkeitsanalyse aktiv einbezogen. Neben unterschiedlichen Dialogformaten auf lokaler, nationaler und internationaler Ebene ist es allen Stakeholdern jederzeit möglich, über eine Online-Befragung (siehe Link) auf der AMAG-Website, am Diskurs zu möglichen relevanten Nachhaltigkeitsthemen teilzunehmen.Der Nachhaltigkeitsbericht ist eine nach den ESG-Bereichen strukturierte Sammlung aller Themen, die aus Stakeholder- und Unternehmenssicht wesentlich sind und für welche die AMAG deshalb berichtspflichtig ist. Die nichtfinanzielle Erklärung ist somit ein transparentes und übersichtliches Nachschlagewerk zur Nachhaltigkeitsleistung der AMAG, welches sowohl für intern als auch extern Interessierte eine fundierte Lektüre bietet.

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